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Die Berufsschule für Personaldienstleistungskaufleute
Unsere Berufsschule – Kooperationspartner von Unternehmen und Behörden im Bereich Personal
Sie absolvieren zurzeit eine Berufsausbildung für Personaldienstleistungskaufleute?
Wir bieten Ihnen dazu den Berufsschulunterricht im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung.
Besonderheiten der Berufsschule für Personaldienstleistungskaufleute
Der Berufsschulunterricht findet an jeweils zwei Tagen pro Woche statt, jedoch nicht während der Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen gemäß der Berliner Ferienregelung. Die konkreten Zeiten finden Sie in der Rubrik "Termine".
Die Probezeit ergibt sich aus den Regelungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis Anwendung finden.
Sie dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. Eine gesonderte Probezeit für die Berufsschule besteht nicht.
Spezifische Rechtsgrundlagen für die Ausbildung der Personaldienstleistungskaufleute
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)
Berufsschulverordnung für das Land Berlin (BSV)
VO über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau
Interessenten finden hier weitere Informationen zum Ausbildungsberuf:
Die Branche präsentiert sich insbesondere auf den Websites der entsprechenden Verbände:
BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister |
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