IBA Berufsausbildungsvorbereitung
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Leistungsnachweise und -bewertung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Regelungen zu den Lernerfolgskontrollen und zur Leistungsbewertung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung ergeben sich speziell aus §§ 14 ff. IBA-VO.
Daneben findet auch die allgemeine Regelung des Schulgesetzes Anwendung: § 58 SchulG.
Bewertungsschlüssel
In der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung werden die Leistungen mit Noten bewertet, wobei die Notenstufen 1 bis 5 noch durch die Angabe der Notentendenzen (+/-) ergänzt werden.
Folgender Bewertungsschlüssel ist gemäß der IBA-VO anzuwenden:
Note 1 | "sehr gut" | ab 85 % | der Gesamtleistung |
Hier finden Sie den ausführlichen Bewertungsschlüssel als PDF-Datei.