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Hinweise zum Unfallversicherungsschutz
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht auf dem Schulgelände und auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Schule Versicherungsschutz. Gleiches gilt für außerschulische Veranstaltungen.
Die Schulkonferenz der Hermann-Scheer-Schule hat zugestimmt, dass die Schülerinnen und Schüler während der Pausen das Schulgelände verlassen dürfen. Unfälle, die sich während der Pausen außerhalb des Schulgeländes ereignen, stehen aber nur dann unter Versicherungsschutz, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, also z. B. auf dem Weg zum Bäcker, wenn dort Lebensmittel zum Verzehr während der Schulzeit gekauft werden, nicht aber beim Kauf von Zigaretten oder bei anderen privaten Erledigungen.
Wird das Schulgelände während der Unterrichtszeit verlassen, so besteht grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz.
Werden Schülerinnen und Schüler vor Schulschluss nach Hause bzw. zum Arzt entlassen, so besteht für sie und auch für Begleiterinnen bzw. Begleiter ein Unfallversicherungsschutz.