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Beurlaubung aus religiösen und weltanschaulichen Gründen
Schülerinnen und Schüler aller Bildungsgänge, haben an den in der AV Schulbesuchspflicht genannten Feiertagen ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft unterrichtsfrei, wenn sie dies wünschen.
Die Erklärungen können unsere Schülerinnen und Schüler selbst abgeben. Trotzdem möchten wir bei den Minderjährigen eine Bestätigung durch die Sorgeberechtigten erhalten. Damit soll gesichert werden,
dass sie darüber Kenntnis haben, dass an diesen Tagen keine Beaufsichtigung durch die Schule erfolgt.
Durch die Inanspruchnahme der Beurlaubungen dürfen keine Nachteile für Schülerinnen und Schüler entstehen. Der Tag gilt deshalb nicht als Fehltag und wird auch nicht auf dem Zeugnis vermerkt.
Der Wunsch nach Beurlaubung ist rechtzeitig mithilfe der hier vorliegenden Formulare zu erklären:
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Merkblatt zur Beurlaubung vom Unterricht 2019/20
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Erklärung von evangelischen Schülerinnen und Schülern
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Erklärung von katholischen Schülerinnen und Schülern
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Erklärung von jüdischen Schülerinnen und Schülern
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Erklärung von muslimischen Schülerinnen und Schülern
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Erklärung von Schülerinnen und Schülern anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Fotos: Andreas Praefcke, Zairon, BA Charlottenburg, Sion 1948, cedricBLN, Heywood Floyd