Berufsfachschule
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Leistungsnachweise und -bewertung in der zweijährigen Berufsfachschule (BFS)
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Regelungen zu den Leistungsnachweisen und zur Leistungsbewertung in der einjährigen Beruffachschule ergeben sich speziell aus §§ 19 ff. APO-BFS.
Daneben findet auch die allgemeine Regelung des Schulgesetzes Anwendung: § 58 SchulG.
Bewertungsschlüssel
In der zweijährigen Berufsschule werden die Leistungen mit Noten bewertet, wobei die Notenstufen 1 bis 5 noch durch die Angabe der Notentendenzen (+/-) ergänzt werden.
Folgender Bewertungsschlüssel ist in der zweijährigen Beruffachschule anzuwenden:
Note 1 | "sehr gut" | ab 85 % | der Gesamtleistung |
Hier finden Sie den ausführlichen Bewertungsschlüssel als PDF-Datei.
Leistungsnachweise und Bildung der Halbjahresnoten
In den Fächern werden grundsätzlich ein bis zwei Klassenarbeiten pro Schulhalbjahr geschrieben.
Daneben werden in den Fächern auch sonstige Leistungen bewertet, die im sogenannten "allgemeinen Teil" zusammengefasst werden. Dazu gehören Kurzkontrollen in schriftlicher, mündlicher oder praktischer Form, Projektarbeiten, Präsentationen, Übungen, Hausarbeiten u. ä.
Zur Bildung der Halbjahresnote werden die Bewertungen der Klassenarbeiten sowie diejenigen des allgemeinen Teils zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Klassenarbeiten werden dabei grundsätzlich zur Hälfte berücksichtigt.