OBF - Berufsfachschule - einjährig
Aktuelle Startseite.
Unsere Schulstruktur.
Verbindliche Schulregeln.
Interessantes Schulleben.
Nützliche Infos zu den Fächern.
OG - Berufliches Gymnasium.
BOS - Berufsoberschule.
FOS - Fachoberschule.
OB - Berufsschule.
BFS - Berufsfachschule - zweijährig.
OBF - Berufsfachschule - einjährig.
BQL - Berufsvorbereitung.
Beratung - Hilfe - Förderung.
Schulentwicklung.
Schulförderverein.
Hermann-Scheer-Archiv.
Attraktiver Schulkomplex.
Kontakte und Anmeldung.
Impressum.
Willkommen in der einjährigen Berufsfachschule unseres Oberstufenzentrums
Nach der 10. Klasse in einem Jahr zu besseren Bildungsabschlüssen
Sie besitzen den mittleren Schulabschluss (MSA), haben aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden –
oder Sie haben bisher nur die erweiterte Berufsbildungsreife erlangt und wollen noch den MSA erreichen?
Und Sie wollen damit Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt durch den erfolgreichen Abschluss eines einjährigen berufsbezogenen Bildungsgangs verbessern?
Wir bieten Ihnen dazu die passende Ausbildung in unserer einjährigen Berufsfachschule (OBF).
Besonderheiten unserer einjährigen Berufsfachschule (OBF)
Die einjährige kaufmännische Berufsfachschule (OBF) bereitet Sie, ohne betriebliche Ausbildung, d. h. im Vollzeitunterricht, auf eine Berufsausbildung speziell in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung vor und erweitert Ihre Allgemeinbildung.
Nach dem erfolgreichen Besuch der einjährigen Berufsfachschule sind Ihre Chancen bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz größer.
Haben Sie bisher nur die erweiterte Berufsbildungsreife erlangt, können Sie den mittleren Schulabschluss (MSA) erwerben.
Daneben haben Sie mit dem erworbenen mittleren Schulabschluss (MSA) je nach Notenstand auch die Möglichkeit, die zweijährige kaufmännische Berufsfachschule oder die zweijährige Fachoberschule
zu besuchen, um damit einen beruflichen Abschluss bzw. die Fachhochschulreife zu erlangen.
Ausgewählte rechtliche Grundlagen für die einjährige Berufsfachschule (OBF)
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)
Verordnung über die einjährige Berufsfachschule im Land Berlin (VO einjährige OBF)
Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen)