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Die Schulkonferenz unserer Hermann-Scheer-Schule (OSZ Wirtschaft)
Stellung und Aufgaben der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung.
Die Schulkonferenz dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
Die Schulkonferenz entscheidet zum Beispiel über:
- Grundsätze der Verteilung und Verwendung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Personal- und Sachmittel,
- das Schulprogramm und sich daraus ergebende Grundsätze für die Organisation von Schule und Unterricht,
- das Evaluationsprogramm der Schule,
- einen Vorschlag für die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters, der ständigen Vertreterin
oder des ständigen Vertreters der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Abteilungsleiterinnen
oder Abteilungsleiter an Oberstufenzentren, - den täglichen Unterrichtsbeginn,
- Grundsätze für die Einrichtung von freiwilligem Unterricht und für besondere Schulveranstaltungen,
- Grundsätze des Schüleraustausches, der internationalen Zusammenarbeit und der Schülerfahrten
sowie über Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften, - Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung),
- schuleigene Grundsätze über das Warenangebot in der Cafeteria, über die Werbung an der Schule
sowie über Art und Umfang des Sponsoring.
Mitglieder der Schulkonferenz
Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind:
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter,
2. die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter,
3. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Abteilungskonferenz der Lehrkräfte,
4. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schülerinnen und Schüler der Abteilung und
5. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Jede Abteilungselternvertretung kann aus ihrer Mitte ein beratendes Mitglied der Schulkonferenz wählen.
Die in die Schulkonferenz zu wählenden Mitglieder werden innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Unterrichts im neuen Schuljahr für zwei Jahre gewählt.