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Die Berufsschule für Sozialversicherungsfachangestellte
Unsere Berufsschule – Kooperationspartner der Sozialversicherungsträger
Sie absolvieren zurzeit die Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten?
Wir bieten Ihnen dazu den Berufsschulunterricht im Rahmen des dualen Systems der Berufsausbildung.
Besonderheiten der Berufsschule für die Sozialversicherungsfachangestellten
Der Berufsschulunterricht findet in vier Unterrichtsblöcken von jeweils ca. zehn Wochen statt. Der erste Block beginnt nach den Weihnachtsferien im 1. Ausbildungsjahr, der vierte Block endet vor den Weihnachtsferien des 3. Ausbildungsjahres. Im Übrigen wird die zeitliche Lage der vier Unterrichtsblöcke
der Berliner Ferienregelung angepasst.
Die Probezeit ergibt sich aus den Regelungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis Anwendung finden.
Sie dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. Eine gesonderte Probezeit für die Berufsschule besteht nicht.
Spezifische Rechtsrundlagen für die Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG)
Berufsschulverordnung für das Land Berlin (BSV)
VO über die Berufsausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellen
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf (Beschluss der KMK)